Kinderrechte sind Menschenrechte!*

Kinderrechte sind ein untrennbarer Bestandteil der Menschenrechte und weisen darauf hin, was Menschenrechte speziell für Kinder erfordern.

Kinderrechte sind die Menschenrechte der Kinder. Sie bezeichnen die Vorstellung, dass jedes Kind aufgrund seiner Existenz wertvoll, einzigartig und fähig zur Selbstverwirklichung ist – und dass ihm eine bestimmte Behandlung geschuldet ist. Sie definieren für alle Menschen bis zum 18. Lebensjahr einen besonderen Status und einen darauf basierenden Bereich des Engagements.
Sie sind eine Forderung nach der Beseitigung jeglicher erniedrigender und schlechter Behandlung gegenüber Kindern. Sie sind der laut ausgesprochene Anspruch auf eine bessere Welt, Gleichheit und Gerechtigkeit für jedes Kind. Die Grundlage dieser Forderung ist der Begriff der Menschenrechte.

Kinderrechte sind ein untrennbarer Bestandteil der Menschenrechte und weisen darauf hin, was die Menschenrechte speziell für Kinder erfordern. Deshalb ist es wichtig, den Begriff der Menschenrechte und seine Unterbegriffe zu betrachten. Denn: „Wenn der Inhalt eines Begriffs verschwommen ist und dennoch alle glauben, diesen Begriff zu kennen, wird der Begriff gefährlich.“1
Offensichtlich wird der Begriff der Menschenrechte häufig von denjenigen in Machtpositionen als gefährlich und bedrohlich betrachtet, gerade weil die Menschenrechte ihre Macht einschränken. Genau dieses Verständnis muss zuerst verändert werden. 

Der Begriff der Menschenrechte kann nicht losgelöst vom Menschen und seinem Wert betrachtet werden. Diese Begriffe  werden seit der Antike in Philosophie, Politik, Recht und anderen Bereichen diskutiert. Denn der Mensch ist ein handelndes Wesen: Mensch denkt, fühlt, setzt Gedanken in Handlungen um oder entscheidet sich dazu, nicht zu handeln. Mensch entdeckt, produziert, sammelt Wissen und baut darauf auf.
Dieses Können bedeutet jedoch nicht, dass der Mensch als Spezies überlegen sei oder seine Handlungsmacht bedenkenlos einsetzen könne. Im Gegenteil: Es verweist auf die Fähigkeit, Möglichkeit und Verantwortung, keinen Schaden zuzufügen, und gerade das macht den Menschen wertvoll.

Die Idee der Menschenrechte bezeichnet die Gesamtheit der Rechte, „die allen Menschen allein deshalb zustehen, weil sie Menschen sind“. Sie geht davon aus, dass das Leben jedes Menschen gleich, frei, gerecht und der menschlichen Würde entsprechend verlaufen sollte. Sie verbietet jede Form von Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Hautfarbe, Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität und -ausdruck, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationalem oder sozialem Ursprung, Besitz, Geburt oder jedem anderen Status. 

Menschenrechte sind ethische Prinzipien im aktiven wie im passiven Sinne: Sie beschreiben, wie Menschen behandelt werden sollen und wie sie anderen begegnen sollten. Gleichzeitig sind sie der Versuch, ethische Forderungen an gesellschaftliche Ordnung, Recht und Politik zu stellen. Als Forderung, den Wert des Menschen allein aufgrund seines Menschseins anzuerkennen und zu schützen, verweisen Menschenrechte auf grundlegende philosophische, ethische und politische Probleme hin.


Obwohl die Menschheitsgeschichte Schauplatz von zahlreichen Menschenrechtsverletzungen ist, von Sklaverei bis Rassismus über Unterdrückung und Folter bis hin zu Massakern war, erhielt die Idee der Menschenrechte erst Mitte des 20. Jahrhunderts weltweite Resonanz. Besonders die Gräueltaten des Nationalsozialismus während des Zweiten Weltkriegs und die Ermordung von über sechs Millionen Menschen führten zu Entsetzen stärkten das Prinzip „Nie wieder“2. In diesem Zusammenhang markierte die Verkündung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte3 im Jahr 1948 ein Wendepunkt: Sie sollte zum Frieden beitragen und Menschenrechtsstandards im internationalen Recht verankern. 

Das internationale Menschenrechtsrecht, das auf universellen Menschenrechtsstandards basiert, definiert klare Verpflichtungen für Staaten, sowohl gegenüber anderen Staaten als auch gegenüber allen Menschen innerhalb ihrer Grenzen, unabhängig davon, ob sie Staatsbürger*innen sind oder nicht. Die drei grundlegenden staatlichen Verpflichtungen: 

● Die Menschenrechte respektieren
● Die Menschenrechte gewährleisten
● Die Menschenrechte schützen und umsetzen

Die primären Adressaten dieser Verpflichtungen sind offensichtlich die Rechtsträger. Jeder Mensch ist Rechtsträger; Jeder Mensch besitzt Rechte, kann diese einfordern, Pflichtenträger zur Verantwortung ziehen und ist gleichzeitig verpflichtet, die Rechte anderer zu respektieren.
Pflichtenträger wiederum müssen die Rechte der Rechtsträger achten, gewährleisten, schützen und umsetzen.
Daher muss auch die Beziehung zwischen Rechtsträgern und Pflichtenträgern menschenrechtsbasiert sein.

Kurz gesagt: Menschenrechtsverletzungen sind weder Naturereignisse noch Schicksal, weder Bestimmung noch Unfall. Sie sind keine Einzelfälle, Ausnahmen oder Naturkatastrophen.
Den Schutz der Rechte als „Gnade“ darzustellen oder Verletzungen mit Sätzen „Es ist halt geschehen, das Leben geht weiter“ oder als „Frage des Überlebens des Staates“ abzutun, ist unzulässig. 


Warum wurden Kinderrechte innerhalb der Menschenrechte separat definiert?

Der Grund dafür, dass Kinderrechte innerhalb der Menschenrechte eigens definiert wurden, liegt darin, dass die Kinder besondere  Bedürfnisse mit sich bringen. Die von Erwachsenen konstruierte Weltordnung ignoriert jedoch weiterhin die Rechte von Kindern; Kinderrechtsverletzungen bestehen fort und nehmen sogar zu.

Die Menschenrechte des Kindes werden deshalb eigens definiert, um Kinder vor der Willkür der Erwachsenen, insbesondere jene der Entscheidungsträger, und vor den von ihnen verursachten Menschenrechtsverletzungen zu schützen.

Die bestehende Ordnung betrachtet das Kind eher als Objekt, das zur Aufrechterhaltung des Systems instrumentalisiert wird, anstatt als eigenständigen Rechtsträger. Das Kind wird nicht ernst genommen, funktionalisiert und erhält kein Wahlrecht.
Zudem befinden sich Kinder in einer besonderen Entwicklungsphase. Ihre Meinungen werden selten berücksichtigt, und sie können im politischen Prozess, der die Haltung der Regierungen zu Menschenrechten bestimmt, kaum Einfluss nehmen.
Sie stehen vor erheblichen Schwierigkeiten, das Rechtssystem zu nutzen, um ihre Rechte zu schützen. Sie können bei Verletzungen kaum rechtliche Schritte einleiten und haben nur begrenzten Zugang zu Organisationen, die ihre Rechte schützen sollen.
All dies schafft strukturelle Bedingungen, die Menschenrechtsverletzungen begünstigen und führt dazu, dass diese zunehmen.

Es besteht weiterhin dringender Bedarf, die Perspektiven und Routinen zu verändern, die das Kind objektivieren, dominieren und entwerten. Stattdessen muss eine Haltung eingenommen werden, die an die Fähigkeiten des Kindes glaubt und seine Stärkung unterstützt.
Daher werden die Menschenrechte des Kindes eigens definiert, um es vor der Willkür Erwachsener, insbesondere der Entscheidungsträger, zu schützen.

„Die Menschheit ist verpflichtet, dem Kind das Beste zu geben, was sie hat.“4

Wir sehen, dass sich die Bemühungen zum Schutz der Menschenrechte von Kinder sowie die gesellschaftlichen Vereinbarungen, die die Verpflichtungen der Entscheidungsträger festlegen, im Laufe der Geschichte schrittweise entwickelt haben.
Das umfassendste und bis heute grundlegende Dokument ist die UN-Kinderrechtskonvention (ÇHS) von 19895,
ergänzt durch die zusätzlichen Protokolle6
und die Allgemeinen Bemerkungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes7.

Die Konvention wurde weltweit in sehr kurzer Zeit ratifiziert und ist heute das internationale Dokument mit den meisten Vertragsstaaten.8
Dies zeigt, dass sich die Staaten der Welt, trotz vieler Konflikte, Streitigkeiten und Kriege, in einem grundlegenden Punkt einig sind: im Schutz der Menschenrechte des Kindes.

Die UN-Kinderrechtskonvention besteht aus 54 Artikeln und enthält vier Grundprinzipien:


1) Grundsatz der Nichtdiskriminierung

Die Menschenrechte des Kindes gelten ohne Ausnahme für alle Kinder.
Staaten, die die Konvention ratifiziert haben, verpflichten sich, die Rechte aller Kinder in ihrem Hoheitsgebiet ohne jede Form der Diskriminierung anzuerkennen und umzusetzen. Das Diskriminierungsverbot wird in Artikel 2 der Konvention definiert.

In der Menschenrechtsliteratur bedeutet das Diskriminierungsverbot, dass alle Menschen über die gleichen Rechte und Freiheiten verfügen und gleichermassen davon profitieren müssen.


2) Grundsatz des Vorrangs des Kindeswohls

Das Kindeswohl stellt eine kindzentrierte Perspektive in den Mittelpunkt.
Es berücksichtigt die miteinander verbundenen Rechte und Bedürfnisse von Kinder und verlangt, dass bei der Bewertung von Gesetzen, politischen Massnahmen und Praktiken zum Schutz der Menschenrechte des Kindes das Wohl des Kindes entscheidend sein muss und dass Kinder bei der Planung von Dienstleistungen Vorrang erhalten.
Artikel 3 sowie alle anderen Artikel der UN-Kinderrechtskonvention nehmen das Wohl des Kindes als Bezugspunkt.


3) Grundsatz des Rechts auf Leben, Überleben und Entwicklung

Leben und Entwicklung gehören zu den grundlegenden Rechten jedes Kindes.
Artikel 6 der UN-Kinderrechtskonvention lautet:
„Jedes Kind hat das Recht auf Leben. Der Staat ist verpflichtet, das Leben und die Entwicklung des Kindes zu sichern.“


4) Grundsatz der Beteiligung des Kindes

Der Begriff der Beteiligung des Kindes wurde erstmals mit der UN-Kinderrechtskonvention eingeführt, um sicherzustellen, dass Demokratie und Menschenrechtskultur in allen Gesellschaftsgruppen vollständig verankert werden.

Das in den Artikeln 12, 13 und 15 festgelegte Recht des Kindes auf Beteiligung bedeutet, dass Kinder und Jugendliche an allen sie betreffenden Angelegenheiten, Entscheidungen, Aktivitäten und Prozessen aktiv und wirksam teilnehmen können.

Die wichtigsten Artikel dazu:

  • Artikel 12: „Jedes Kind hat das Recht, seine Meinung zu allen es betreffenden Angelegenheiten frei zu äussern und zu verlangen, dass seine Meinung berücksichtigt wird.“
  • Artikel 13: „Das Kind hat das Recht, seine Wünsche und Gedanken in einem Medium seiner Wahl frei auszudrücken.“
  • Artikel 15: „Kinder haben das Recht, sich zu versammeln, Vereine zu gründen und bestehenden Vereinen beizutreten.“

„Am öffentlichen Leben teilzunehmen“ und „Teil des öffentlichen Lebens zu sein“ bedeutet, dass Kinder an Entscheidungsprozessen und Aktivitäten beteiligt sind, dort wirksam handeln und in Entscheidungs-, Umsetzungs- und Bewertungsprozesse eingreifen können.
Partizipation gehört  gemeinsam mit Pluralismus, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit zu den grundlegenden Prinzipien der Demokratie.

Wenn ein Kind weder in der Familie, in der Schule, auf der Strasse noch in der Politik, also in keinem Lebensbereich, gemäss den Grundprinzipien der Demokratie und der Menschenrechte lebt, kann es diese Prinzipien im späteren Leben nicht vollständig ausüben. 

Der Rahmen und die Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention erinnern daran, dass bei der Verwirklichung der Menschenrechte des Kindes ein menschenrechtsbasierter Ansatz gestärkt werden muss; dieser Ansatz muss ganzheitlich umgesetzt werden.
Insbesondere müssen Kinder in allen sie betreffenden Bereichen — und es gibt keinen Bereich, der ihr Leben nicht direkt oder indirekt betrifft — die Möglichkeit erhalten, Raum zu bekommen, um ihre Meinung zu äussern, und diese Meinungen müssen ernst genommen werden.


Was bedeutet ein ganzheitlicher und menschenrechtsbasierter Ansatz?

Ein ganzheitlicher und menschenrechtsbasierter Ansatz kann definiert werden als ein Ansatz, der darauf abzielt, politische Massnahmen, Gesetze, institutionelle Strukturen und praktische Umsetzungen so zu gestalten, dass sie sich gegenseitig ergänzen, um die Menschenrechte des Kindes nicht zu verletzen, bei einer Verletzung wirksam, reparativ und heilend einzugreifen und sicherzustellen, dass sich eine solche Verletzung nicht wiederholt.

Für die öffentliche Verwaltung kann dieser Ansatz als Fahrplan verstanden werden und für die Kinderrechtsbewegung als Kontrollliste.
Die Anforderungen dieses Ansatzes sind vielfältig und eng miteinander verbunden. Zu diesen Anforderungen gehören:

  • Der Schutz der Menschenrechte jedes Kindes als höchste Priorität 
  • Ein gemeinsames Verständnis von Kinderrechte und Schutz der Kinderrechte 
  • Forschung zu Ursachen von Rechtsverletzungen 
  • Die Erhebung menschenrechtsbasierte Daten
  • Die bedeutsame und wirksame Beteiligung von Kindern 
  • Der Aufbau und die Diversifizierung von Rechtsbehalfmechechanismen für Kinder
  • Eine kompetenzbasierte Verantwortungskette 
  • Die Bereitstellung von ausreichenden Ressourcen, insbesondere Budget
  • Rechenschaftspflicht und Transparenz 
  • Kurzfristige, mittelfristige und langfristige präventive Massnahmen und Planungen, damit Verletzungen verhindert werden – und falls sie doch passieren, nie wieder auftreten.
  • Menschenrechtsbasierte Überwachungs-, Bewertungs- und Berichtsmechanismen 
  • Offenheit gegenüber unabhängigen Kontrollinstanzen 
  • Konsequentes Vorgehen gegen die Kultur der Straflosigkeit bei jeder einzelnen Kinderrechtsverletzung 

Anstelle eines Schlusswortes fasst dieser Text den grundlegenden Rahmen der Menschenrechten der Kinder zusammen:

● **„Kinder sind Menschen“**9 — jedes einzelne Kind ist ein Rechtsträger.
● Die Menschenrechte des Kindes sind universell, unteilbar und unveräusserlich.
● Der Staat ist verpflichtet, die Menschenrechte jedes Kindes zu respektieren, zu gewährleisten und zu schützen.
● Die Menschenrechte des Kindes können nur verwirklicht werden, wenn die Rechtsträger, also die Kinder selbst, gestärkt werden.
● Die Menschenrechte des Kindes sind nicht weniger wert als die der Erwachsenen und kein Akt der Gnade.

*Dieser Text wurde aus den Arbeiten vieler Organisationen und Personen zusammengestellt, insbesondere inspiriert durch die Arbeit des Vereins Gündem Çocuk, mit dem der Autor im Kinderrechtebereich zusammengearbeitet hat.

  1. Kuçuradi, I. (2011). İnsan Hakları Kavramları ve Sorunları. Türkiye Felsefe Kurumu Yayınları (Erste Auflage 2000), Ankara. ↩︎
  2. „Bir daha asla“ – Das „Nie wieder“-Prinzip bezieht sich auf die Notwendigkeit, gegen die Kultur der Straflosigkeit vorzugehen, strukturelle und historische Ursachen von Menschenrechtsverletzungen aufzudecken und staatliche wie gesellschaftliche Strukturen zu transformieren.
    Toker Kılınç, N.; Akbaş Demirel, C.; Körükmez, L.; Niter, N. (2021). Türkiye’de İnsan Hakları Mücadelesinin Değişim Hatları: İnsan Hakları Derneği Örneğinde Uluslararası Mekanizmalar, Yerelleşme ve Dayanışma. Türkiye İnsan Hakları Vakfı, Ankara, S. 50. ↩︎
  3. https://www.ihd.org.tr/insan-haklari-evrensel-beyannamesi/ ↩︎
  4. Cenevre Çocuk Hakları Beyannamesi, 1924
    (Genfer Erklärung der Kinderrechte, 1924) ↩︎
  5. https://www.unicef.org/turkiye/%C3%A7ocuk-haklar%C4%B1na-dair-s%C3%B6zle%C5%9Fme ↩︎
  6. Zusätzliche Protokolle zur UN Kinderrechtskonvention:
    Fakultativprotokoll zum Verkauf von Kindern, Kinderprostitution und Kinderpornografie
    Fakultativprotokoll zur Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten
    Fakultativprotokoll über ein Mitteilungsverfahren (Beschwerdeverfahren) ↩︎
  7. Allgemeine Bemerkungen des UN-Kinderrechtsausschusses:
    https://www.unicef.org/turkiye/raporlar/%C3%A7hds-ve-ihtiyari-protokoller-usul-kurallar%C4%B1-ile-%C3%A7ocuk-haklar%C4%B1-komitesi-genel-yorumlar%C4%B1 ↩︎
  8. Die Türkei unterzeichnete die Konvention 1990, ratifizierte sie 1994 im Parlament und veröffentlichte sie 1995 im Amtsblatt, womit sie Teil des innerstaatlichen Rechts wurde.
    Da Artikel 90 der türkischen Verfassung internationale Abkommen dem innerstaatlichen Recht gleichstellt, gilt jeder Artikel der UN-Kinderrechtskonvention seit 1995 als Gesetz für alle Kinder in der Türkei.Bei der Ratifizierung wurden allerdings drei Vorbehalte zu Artikeln eingelegt, die Begriffe wie Muttersprache, Minderheiten und ethnische Herkunft betreffen (Artikel 17, 29, 30).
    Im internationalen Recht bedeutet eine Vorbehaltserklärung, dass die innerstaatlichen Regelungen für die Umsetzung dieser Artikel noch nicht geeignet seien.
    Deshalb erneuern sowohl der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes als auch die Kinderrechtsbewegung regelmäßig die Forderung nach Aufhebung dieser Vorbehalte. ↩︎
  9. Zu Ehren von Yaşar Kemal…
    („Çocuklar insandır“ — „Kinder sind Menschen“ – ein Zitat, das an Yaşar Kemal erinnert.) ↩︎